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NEUES FÖRDERINSTRUMENT: QUALIFIZIERUNGSCHECKS

Mit einer flächendeckenden Förderung der Weiterbildung in Hessen in kleinen und mittleren Unternehmen setzt das Land Hessen wegweisende Akzente. Zielgruppe sind Geringqualifizierte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer älter als 45 Jahre.

Wer kann einen Qualifizierungsscheck erhalten?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis zu 250 Beschäftigte) mit Hauptwohnsitz in Hessen, die

über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder

älter als 45 Jahre sind

und im Jahr der Antragstellung nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen des Förderinstruments teilgenommen haben.

 

Wie wird gefördert?

Nach einer kostenlosen, neutralen und unabhängigen Beratung in einer der hessischen Bildungsberatungsstellen wird mit der zukünftigen Bildungsteilnehmerin oder dem zukünftigen Bildungsteilnehmer ein Beratungsprotokoll erstellt. Dies ist die Grundlage zur Bewilligung des Qualifizierungsschecks. Die Liste der zugelassenen hessischen Beratungsstellen ist einzusehen unter www.qualifizierungsschecks.de. Der Qualifizierungsscheck wird von der zukünftigen Bildungsteilnehmerin oder dem zukünftigen Bildungsteilnehmer beim Bildungsanbieter eingelöst – die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an den Bildungsanbieter.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Es werden im Rahmen einer Anteilsfinanzierung 50 % der Kursgebühren (d.h. Teilnahme- und evtl. Prüfungsgebühren) – höchstens aber 500 EUR pro Person pro Jahr gefördert.
Jede förderberechtigte Person kann pro Jahr einen Qualifizierungsscheck erhalten.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und ist für den Zeitraum bis 2013 geplant.

 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Maßnahmen (Weiterbildungen – Fortbildungen – Kurse), die

von einem zertifizierten Bildungsanbieter angeboten werden

der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen

darauf abzielen, den Teilnehmenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie Einsichten und Verhaltensweisen für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu vermitteln.

Die Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank (www.hessen-weiterbildung.de) eingestellt sein.

 

Welche Maßnahmen sind ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind

innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings

Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung und der sportlichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen

Weiterbildungen, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden

Weiterbildungen, die von Bundes- oder Landesbehörden durchgeführt oder gefördert werden

Weiterbildungen, die bereits nach dem Sozialgesetzbuch (Zweites oder Drittes Buch SGB II bzw. III) gefördert werden, z.B. das Sonderprogramm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit

Weiterbildungen, deren Kosten aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Arbeitgeber zu übernehmen sind

 

Bis wann ist der Qualifizierungsscheck einzulösen?

Der Scheck muss innerhalb der auf dem Scheck eingetragenen Gültigkeitsdauer beim Bildungsanbieter eingereicht werden (6 Monate Gültigkeit).

 

Wie wird er eingelöst?

Nach der Beratung erhält die zukünftige Bildungsteilnehmerin oder der zukünftige Bildungsteilnehmer das Beratungsprotokoll, auf dem Themen und Inhalte möglicher Weiterbildungen und nach Möglichkeit mindestens zwei Anbieter eingetragen sind. Die zukünftige Bildungsteilnehmerin oder der zukünftige Bildungsteilnehmer sendet das Beratungsprotokoll an Weiterbildung Hessen e.V. und bekommt dann seinen Qualifizierungsscheck zugesandt.
Wenn sich die zukünftige Bildungsteilnehmerin oder der zukünftige Bildungsteilnehmer für eine der Weiterbildungen auf dem Qualifizierungsscheck entschieden hat, meldet er sich bei dem Bildungsanbieter an.
Nach der Anmeldung bezahlt sie oder er 50 % der Kursgebühr. Für die zweite Hälfte der Kursgebühr gibt sie oder er seinen Qualifizierungsscheck beim Bildungsanbieter ab und lässt sich dies quittieren. Vorher trägt sie oder er auf seinem Qualifizierungsscheck die Höhe der 50%igen Kosten des Kurses (bis zu einer Höchstgrenze von 500 EUR) ein und unterschreibt  diese Angabe auf dem Qualifizierungsscheck.
Der Bildungsanbieter hat somit 50 % der Kosten von der zukünftigen Bildungsteilnehmerin bzw. vom zukünftigen Bildungsteilnehmer erhalten und 50 % der Kosten in Form des Qualifizierungsschecks, den er dann zur Auszahlung der Förderung an Weiterbildung Hessen weiterleitet.

 

Weitere Informationen?

Weiterbildung Hessen e.V. wird als neutrale Einrichtung die passgenaue Abwicklung und Verwaltung der Qualifizierungsschecks für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung übernehmen.

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Weiterbildung Hessen e.V.
Gervinusstr. 5 - 7
60322 Frankfurt am Main
Tel. (069) 91 50 12 90
www.weiterbildunghessen.de
www.qualifizierungsschecks.de

 

Im Auftrag des Rheingau-Taunus-Kreises Mit der Durchführung des Projektes beauftragt:
Rheingau-Taunus-Kreis LERNENDE NETZWERK REGION Rheingau-Taunus
 
Gefördert aus Mitteln des Landes Hessen und der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds:
 
 
Hessen Europäischer Sozialfonds Europäische Union Qualifizierungsoffensive